Brandschutz


Vorbeugender Brandschutz

Neben dem klassischen Feuerwehr- und Rettungsdienst, der richtigerweise als Abwehrender Brandschutz bezeichnet wird, ist die Feuerwehr natürlich auch im Vorbeugenden Brandschutz aktiv. Die Aufgaben der Feuerwehr umfassen keinesfalls nur die Einsatzleistung: Wirksamer Brandschutz ist nur durch das Zusammenspiel Vorbeugung und Abwehr gegeben.

Dabei ist die Zielsetzung der Feuerwehr, bereits in der Planung von Bauprojekten mitzuwirken (miteinbezogen) und dabei durch geeignete Maßnahmen das Risiko der Entstehung von Bränden zu minimieren sowie im Schadensfall das ungehinderte Fortschreiten des Brandes zu unterbinden. Ein gut funktionierender Vorbeugender Brandschutz erleichtert nicht nur die Tätigkeiten im abwehrenden Brandschutz. In der Sachverständigenbegutachtung und Vorschreibung liegt auch der funktionale Feuerwehreinsatz. Denn durch den Einsatz der Feuerwehrkräfte kann eine vorhandene Notlage nur stabilisiert und behoben werden, menschliches Leid und Sachschäden können aber nur durch die beste Feuerwehr nicht ungeschehen gemacht werden.

Dem vorbeugenden Brandschutz muss ein höherer Stellenwert im gesamten Feuerwehrwesen zugeordnet werden, denn nicht zuletzt sind auch Präventivmaßnahmen in Vorschriften verankert. Der vorbeugende Brandschutz wird sichtbar, wenn es zu einem Ereignis kommt und es um Vermögen, unwiederbringbare Kulturgüter, um Arbeitsplätze und um Produktionsausfall oder Menschenleben geht. Meist dann erst wird man sich des vorbeugenden Brandschutzes und dessen Stellenwerts bewusst.

Verantwortlicher des Vorbeugenden Brandschutzes

Jos THOLL
Officier de prévention


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